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Lehrleistung im Habilitations- bzw. APL Verfahren

Lehrleistung im Habilitationsverfahren

Der durch Habilitationsordnung der Fakultät für Medizin der TU München (aktuelle Fassung vom 9.12.2003) geforderte Lehrbericht des Fachmentorates wird stellvertretend durch den Studiendekan und den Direktor vom TUM Medical Education Center (MEC) nach einem standardisierten Prozess und Format verfasst.

Im Rahmen des Habilitationsverfahrens wird seit 2011 die Lehrleistung nach den Dimensionen "Quantität", "Qualität" und "Qualifikation" beurteilt:

Basierend auf der Habilitationsordnung umfasst der Bericht folgende drei Bereiche:  

  • Quantität der Lehraktivität währen des Habilitationsverfahrens (§9, Absatz 3)
    • Anzahl der durchgeführten Kurse, die Entwicklung von Lehrmaterial, Betreuung von Doktoranden, organisatorische und Curriculums-Aktivitäten und Prüfungen (prospektive Dokumentation). Außerdem werden in einer schriftlichen Lehrreflexion die verschiedenen Lehraktivitäten diskutiert.
  • Qualität der Lehre unter Einbeziehung der Bewertung der Studierenden (§9, Absatz 3)
    • Bewertung durch Studierende (Evaluationsergebnisse), Bewertung durch Experten im Rahmen einer Lehrprobe (Rückmeldung durch Medizindidaktiker).
  • Qualifizierung durch Teilnahme an einem anerkannten hochschuldidaktischen Programm zur wissenschaftsgeleiteten Qualifizierung (§10, Absatz 2) 
    • Erwerb des Zertifikats Medizindidaktik der Bayerischen Universitäten (mindestens Grundstufe).

Im Einzelnen sind vom Habilitanden in den drei Bereichen Richtlinien zu erfüllen und im Portfolio Lehre zu dokumentieren. 

 

Lehrleistung im APL-Verfahren

Auch im APL-Verfahren werden Quantität und Qualität dokumentiert und durch einen entsprechenden Lehrbericht beurteilt.

Alle Informationen zur APL finden Sie auf der Fakultätswebseite der Medizin.